Betriebsanweisung

 

 

Heben und Tragen

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für das gesundheitsschonende Heben und Tragen

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

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·                     Erkrankung des Muskel- und Skelettsystems

·                     Stolpern und Stürzen

·                     Herabfallen von Gegenständen

·                     Schnittverletzungen aufgrund scharfer Kanten oder Graten an der Last

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

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·                Mit leicht gespreizten Beine in die Knie gehen, die Wirbelsäule gerade halten und so die Last aufnehmen

-     Mit geradem Rücken

-     Mit möglichst steil aufgerichtetem Oberkörper

-     Mit gebeugten Knien

·                Die Last körpernah heben und tragen, nie ruckartig anheben, sondern den Körper gleichmäßig und langsam aufrichten

·                Das Verdrehen der Wirbelsäule beim Heben und Abstellen schwerer Lasten wie folgt vermeiden:

-       Erst die Last heben

-       Dann den ganzen Körper durch Schritte in die Bewegungsrichtung drehen

-       Dann die Last mit gebeugten Knien und geradem Rücken absetzen

·                Transporthilfen benutzen

·                Schwere und sperrige Lasten immer mit mehreren Personen heben und tragen

·                Beim Tragen der Last darf die Sicht auf den Verkehrsweg durch das Transportgut nicht versperrt werden

·                Einseitige Belastungen beim Tragen möglichst vermeiden, d.h. Last auf beide Seiten gleichmäßig verteilen

·                Persönliche Schutzausrüstung wie z.B. geeignete Schutzhandschuhe und Sicherheitsschuhe verwenden

·                Zumutbare Last und Häufigkeit des Hebens und Tragens

 

 

 

 

4. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

M003 Gehörschutz benutzen

·         Verletzten sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: